Rentenfragen

Hilfe bei der Beantragung von Renten

Der Tod des Ehepartners oder der Verlust eines Elternteils ist eine große emotionale Belastung. Nicht selten kommen außerdem finanzielle Engpässe auf die Hinterbliebenen zu. Hier gibt es die Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen. Gerne sind wir Ihnen bei den Formalitäten behilflich.

Was ist eine Witwenrente/Witwerrente?

Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Todesfall des Ehe- bzw. Lebenspartners beansprucht werden kann, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.

Wie kann ich die Leistung beantragen?

Zunächst muss zeitnah ein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden.  Die Rente wird rückwirkend längstens für ein Jahr vor dem Monat der Beantragung ausgezahlt. Hatte der Ehepartner hier bereits den Rentenstatus, so ist es möglich, innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod einen Vorschuss auf die Rente zu beantragen. Hierfür notwendig ist die Vorlage der Sterbeurkunde. Dieser Vorschuss in Höhe der dreifachen Summe der für den Sterbemonat gezahlten Rente wird auf die späteren Witwer-/Witwenrentenansprüche angerechnet.

Wenn Sie es wünschen, veranlassen wir gerne die Beantragung des 3-Monats-Antrages beim Rententräger. Die Angehörigen erhalten eine Kopie des Antrages beim Abschlussgespräch zusammen mit allen anderen Papieren. Dieser Rentenantrag ist für die Berechnung der Hinterbliebenenrente jedoch nicht ausreichend. Beim Rentenversicherungsträger muss außerdem ein formeller Rentenantrag eingereicht werden.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich den Antrag auf Witwen-/Witwerrente downloaden: www.deutsche-rentenversicherung.de

Hier erfahren Sie auch weitere Informationen. Die Telefonnummer lautet 0221-33 17-01

Die nachfolgenden Dokumente sind erforderlich:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • 3-Monats-Antrag   
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse
  • Bankverbindung inkl. BIC und IBAN-Nr.
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnr.

Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?

Kinder, die ein oder beide Elternteile verloren haben, haben ebenfalls Anspruch auf eine staatliche finanzielle Hilfe. Diese endet jedoch mit dem 27. Lebensjahr. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenrente ist außerdem, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Auch hier stehen Ihnen für weitere Informationen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung: www.deutsche-rentenversicherung.de