Patientenverfügung

Unklarheiten vermeiden durch entsprechende Verfügungen

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die in erster Linie aufzeigen soll, welche medizinischen Möglichkeiten der Unterzeichnende zur Lebensverlängerung in Anspruch nehmen und auf welche Maßnahmen er verzichten möchte. Dazu kann eine Person des Vertrauens benannt werden, die die Aufgaben eines oder einer Bevollmächtigten übernehmen kann und die Interessen des Unterzeichnenden vertritt.
Das Verfassen einer Patientenverfügung kann formlos erfolgen. Wichtig ist vor allem die handschriftliche Unterschrift. Es empfiehlt sich jedoch, den Text regelmäßig, z. B. jährlich, zu bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift. Informieren Sie bitte auch Ihre Angehörigen über den Verbleib der Unterlagen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zu diesem Thema viele nützliche Informationen: www.bmjv.de

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